Leistungsangebot Schiedsgericht

  • Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen für die Ausgestaltung des Schiedsverfahrens
  • Durchführung von Schiedsverfahren durch Prof. Stefan Leupertz und Dr. Paul Popescu als Einzelschiedsrichter, Vorsitzender eines Dreier-Schiedsgerichts oder als beisitzender Schiedsrichter
  • Beratung und Begleitung von Schiedsparteien im Rahmen eines Schiedsverfahrens als Counsel durch Paul Popescu

Schiedsgericht

Seit langem beklagt die Rechtspraxis Bauprozesse mit überlangen Verfahrensdauern und kaum noch kalkulierbaren Ergebnissen. Das hat viel mit einer unzureichenden personellen Ausstattung der Gerichte und strukturell fehlendem Spezialwissen der mit Bausachen befassten Richter zu tun. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Bauindustrie in Bau- und Anlagenbaustreitigkeiten zunehmend auf die Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte verzichtet und andere Verfahren zur Entscheidung ihrer Baurechtsstreitigkeiten wählt.

Das schiedsgerichtliche Verfahren ist eine Variante solch außergerichtlicher Streitentscheidung, die allerdings in ähnlicher Weise wie das Urteil eines Zivilgerichts mit staatlicher Hilfe vollstreckt werden kann. Auf diese Weise wirkt das schiedsgerichtliche Verfahren als Scharnier zwischen einer an Dritte delegierten außergerichtlichen Streitentscheidung und ihrer staatlichen Durchsetzung. Deshalb unterliegt es einem gesetzlichen Verfahrensrecht, welches die rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an ein geordnetes Streitverfahren enthält und die Überprüfung und Vollstreckung eines auf dieser Grundlage erlassenen Schiedsspruches regelt.