Leistungsangebot Rechtsgutachten
- Schriftliche Rechtsgutachten zu fast allen Themen des Schuldrechts und des Zivilprozessrechts. Schwerpunkte:
- Bau- und Anlagenbaurecht
- Zivilprozessrecht allgemein
- Beurteilung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln
(Revision und NZB) - Mündliche Expertise – Neutrale Einschätzung einzelner Rechtsfragen
Rechtsgutachten
Bauverträge sind schwer zu handhaben, weil sie mit kaum kalkulierbaren Unwägbarkeiten belastet sind. Diese strukturelle Unsicherheit über die tatsächliche Bauaufgabe resultiert nicht nur aus unbeeinflussbaren Umweltfaktoren, etwa der Beschaffenheit des Baugrundes oder den Wetterverhältnissen. Sie entsteht, weil die Parteien ihre wechselseitigen Leistungspflichten zu einem Zeitpunkt festlegen müssen, in dem sich auch bei größter Anstrengung eben noch nicht verlässlich absehen lässt, welcher Aufwand letztlich betrieben werden muss, um die Verwirklichung des vertraglich geschuldeten Erfolgs sicherzustellen. Dementsprechend kompliziert ist die Gestaltung und Abwicklung von Bau- und Anlagenbauverträgen. Verschärft wird die Situation noch durch ein lückenhaftes Gesetz und das in wichtigen Kernpunkten nicht unproblematische Regelungssystem der VOB/B. So ist eine umfangreiche, in ihren Einzelheiten nur schwer nachzuvollziehende Kasuistik zum Maßstab der Rechtsanwendung in diesem Bereich geworden. Dementsprechend komplex sind häufig die Rechtsfragen, die sich den Parteien bei der Abwicklung von Bauverträgen in den Weg stellen.
Die Beurteilung solcher Rechtsfragen durch einen unabhängigen, neutralen Rechtsgutachter hilft bei der Abschätzung von Risiken und der Entwicklung von möglichst wenig störanfälligen Handlungsstrategien. Darüber hinaus besteht insbesondere in internationalen Schiedsverfahren häufig ein Bedarf, Schiedsrichtern und sonstigen Verfahrensbeteiligten aus anderen Jurisdiktionen die Grundprinzipien des deutschen Schuld- und Bauvertragsrechts sowie deren Anwendung auf den konkreten Streitfall durch Vorlage eines neutralen Rechtsgutachtens vertiefend zu erläutern.
Prof. Stefan Leupertz kennt die bauvertragsrechtliche Kasuistik in allen Details. Er hat sie von 2007 bis Ende 2012 als Bundesrichter selbst mitgestaltet. Darüber hinaus beschäftigt er sich seit vielen Jahren wissenschaftlich mit Fragen des allgemeinen Schuldrechts und des Werkvertragsrechts (mehr hier), ebenso mit den baubetrieblichen und ökonomischen Facetten des Bauens.
Dr. Paul Popescu tritt ebenfalls seit vielen Jahren mit wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Bau- und Architektenrecht in namhaften Publikationen in Erscheinung (mehr hier). Er hat gemeinsam mit Prof. Leupertz zahlreiche Rechtsgutachten und juristische Stellungnahmen auch zur Vorlage in schiedsgerichtlichen Großverfahren ausgearbeitet.